Rechtliche Informationen
AGB.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Rauch Klaviertransporte (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Durchführung von Transporten und damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere den Transport von Klavieren, Flügeln und anderen Tasteninstrumenten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Transports relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Dazu zählen insbesondere: Art und Abmessungen des Instruments, Stockwerk, Verfügbarkeit eines Aufzugs, Zugänglichkeit der Räumlichkeiten sowie besondere Gegebenheiten (Treppen, enge Durchgänge etc.).
§ 3 Preise und Zahlung
Die angebotenen Preise verstehen sich in Euro (€) inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Stockwerke, Wartezeiten, erschwerter Zugang), werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung ist grundsätzlich in bar oder per Überweisung vor oder unmittelbar nach Abschluss der Transportleistung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
§ 4 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt den Transport von Tasteninstrumenten (Klaviere, Flügel, Keyboards, Orgeln u. ä.) inklusive fachgerechtem Be- und Entladen, Transport sowie dem Aufstellen am Zielort. Das Stimmen des Instruments nach dem Transport ist nicht Bestandteil der Transportleistung, kann jedoch separat beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zur Abholadresse und zum Zielort ausreichend frei und begehbar ist. Notwendige Parkgenehmigungen oder behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen und zu tragen.
§ 5 Haftung und Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Transportgut, die durch nachweisliches Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter während des Transports entstehen. Die Haftung ist auf den Zeitwert des Instruments begrenzt, sofern keine weitergehende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.
Vorbestehende Schäden am Instrument oder an der Infrastruktur (z. B. Böden, Wände, Türrahmen) sind vor Transportbeginn gemeinsam zu dokumentieren. Nicht gemeldete Vorschäden begründen keine Haftung des Auftragnehmers.
Für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen (z. B. falsche Angaben zu Stockwerk oder Aufzugsverfügbarkeit), übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Eventuelle Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Transporttermin kostenfrei möglich. Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin behält sich der Auftragnehmer vor, eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Preises zu verrechnen.
Bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder nicht möglicher Durchführung des Transports aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, wird der volle vereinbarte Betrag fällig.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Auftrag bei höherer Gewalt (z. B. Unfall, Fahrzeugausfall, extremen Witterungsbedingungen) ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zu stornieren und einen Ersatztermin anzubieten.
§ 7 Datenschutz
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Oberösterreich.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: März 2026 · Rauch Klaviertransporte OG, Niederndorf 7, 4713 Gallspach
